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Steuerersparnis für die Pflege zu Hause

Dienstleistungen für Familien
 
Zum 1. Januar 2009 hatte die Bundesregierung die Steuererleichterungen für haushaltsnahe Dienstleistungen vereinfacht und erheblich ausgeweitet: Damit Familien ihren Alltag noch besser bewältigen können.
 
Wer Hilfe braucht im Haushalt, im Garten oder bei der Pflege und Betreuung von Familienangehörigen, kann die Kosten steuermindernd geltend machen. Die Aufwendungen für diese haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen können bis zu 20 Prozent, höchstens insgesamt 4.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.