Selbständige osteuropäische Pflegehilfen sind illegal
Oberlandesgericht Bamberg bestätigt Urteil des Amtsgerichts München: Selbständige osteuropäische Pflegehilfen sind illegal
Wer
polnische oder andere osteuropäische Pflegekräfte als "Selbständige"
beschäftigt, um Angehörige zuhause versorgen zu lassen, begibt sich in die
Illegalität. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg in einem Urteil jüngst
entschieden und damit ein Urteil des Amtsgerichts München vom Vorjahr
bestätigt. So berichtet die Süddeutsche
Zeitung vom 17. November 2009.
Das Münchner Gericht hatte bereits im November 2008 festgestellt, dass der
Einsatz formal selbständiger ausländischer Kräfte gegen Recht und Gesetz
verstoße.
Konkret ging es um den Fall eines Münchner Rechtsanwalts, der osteuropäische
Pflegekräfte als "Selbständige" in deutsche Haushalte vermittelte.
Nach Einschätzung der Gerichte hat der Anwalt damit eine Ordnungswidrigkeit
begangen - das gegen ihn verhängte Bußgeld beträgt knapp 37.000 Euro. Die
Kräfte, die in der Regel in dem Haushalt ihrer Auftraggeber wohnten, seien
weisungsgebunden gewesen - eine betriebliche Ausstattung und das Unternehmerrisiko
hätten gefehlt.
Der unscheinbare Richterspruch hat weit reichende Folgen für die
schätzungsweise 150.000 Familien, die polnische Pflegekräfte im eigenen
Haushalt als "Selbständige" engagieren. Sie alle befinden sich nun in
gefährlichem Fahrwasser und müssen bei Aufdeckung mit saftigen Bußgeldern
rechnen. Zu einer Aufdeckung kann es etwa dann kommen, wenn
Schwarzarbeitsfahnder - wie im Fall des Münchner Anwalts - professionelle
Vermittler von Scheinselbständigen stoppen möchten.
Da de facto eine abhängige Tätigkeit, also eine Scheinselbständigkeit vorliegt,
drohen darüber hinaus enorme Beitragsnachforderungen durch die
Sozialversicherungsträger. Wer einen Angehörigen nicht im Pflegeheim, sondern
zuhause versorgen lassen möchte, der sollte also auf keinen Fall polnische
Pflegekräfte als "Selbständige" beschäftigen. Vielmehr sollte jeder
die legalen Möglichkeiten, die es ja auch gibt, in Erwägung ziehen und
eingehend prüfen.
Eine legale Alternative hingegen, mit der flexibel und schnell auf Ihre Wünsche
einschließlich Ihrer Pflegewünsche reagiert werden kann, sind die Angebote der
EURO-CARE. Wer auf Nummer Sicher gehen und auf pflegerische Betreuung nicht
verzichten möchte, setzt auf Pflegekräfte, die fest angestellt sind und zu
einem Diensteinsatz hierher entsandt werden.
Möchten Sie mehr über die Möglichkeit erfahren, die Ihnen legale Pflegekräfte, wie von uns eingesetzt, bieten? Dann rufen Sie uns an - wir beraten Sie gern! Tel.: +49 (0)1805 247700.