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EURO-CARE Krankenschwester/Pfleger sind ausgebildete Fachkräfte. Sie leisten eine 24-Stunden Bereitschaft bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 8 Std. pro Tag. Die Versorgung beinhaltet die Haushaltsführung (z.B. Essenszubereitung, Einkäufe, tägl. anfallende Reinigungsarbeiten, Wäschepflege usw.), die Hilfestellungen beziehungsweise die Übernahme der Grundpflege (allg. Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Anreichen der Mahlzeiten, Begleiten zum WC, sowie die Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen , nicht jedoch die Entgegennahmen von mündlichen oder medizinischen Anweisungen durch die entsprechende Behörde oder einen Arzt. Die Überwachung der zeitgerechten selbstständigen Medikamenteneinnahme und verabreichen von oralen Medikamenten nach schriftlicher ärztlicher Verordnung, ausgenommen der Delegation von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen sowie das Legen und Wechseln von Kathetern. Die Auswirkungen von Pflegeleistungen die auf ärztliche Delegation stattfinden und auf den Gesundheitszustand des Patienten Einfluss haben sind durch den Arzt in angemessenen Zeitabständen zu kontrollieren. Die Betreuungsperson teilt sich die Arbeit nach den jeweiligen Erfordernissen und Bedürfnissen selbstständig und eigenverantwortlich ein. Der Auftraggeber trägt die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Aufwendungen für die Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Pflegehilfskräfte haben Erfahrungen in der Pflege aber keine Ausbildung. Sie leisten eine 24-Stunden Bereitschaft bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 8 Std. pro Tag. Die Versorgung beinhaltet die Haushaltsführung (z.B. Essenszubereitung, Einkäufe, tägl. anfallende Reinigungsarbeiten, Wäschepflege usw.), die Hilfestellungen beziehungsweise die Übernahme der Grundpflege (allg. Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Anreichen der Mahlzeiten, Begleiten zum WC und die Überwachung der zeitgerechten selbstständigen Medikamenteneinnahme), sowie die Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen, nicht jedoch die Entgegennahmen von mündlichen oder medizinischen Anweisungen durch die entsprechende Behörde oder einen Arzt. Die Betreuungsperson teilt sich die Arbeit nach den jeweiligen Erfordernissen und Bedürfnissen selbstständig und eigenverantwortlich ein. Der Auftraggeber trägt die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Aufwendungen für die Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Altenbetreuer/innen haben keine Erfahrungen in der Pflege aber leisten 24-Stunden Bereitschaft bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 8 Std. pro Tag. (Altenbetreuer können nur leichte Hilfestellungen geben.) Die Versorgung beinhaltet die Haushaltsführung (z.B. Essenszubereitung, Einkäufe, tägl. anfallende Reinigungsarbeiten, Wäschepflege usw.), die Hilfestellungen bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Hilfe beim Aufstehen, Gehen und die Überwachung der zeitgerechten selbstständigen Medikamenteneinnahme), sowie die Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen, nicht jedoch die Entgegennahmen von mündlichen oder medizinischen Anweisungen durch die entsprechende Behörde oder einen Arzt. Die Betreuungsperson teilt sich die Arbeit nach den jeweiligen Erfordernissen und Bedürfnissen selbstständig und eigenverantwortlich ein. Der Auftraggeber trägt die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Aufwendungen für die Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung. Hauswirtschaftskräfte haben keine Erfahrungen in der Pflege und keine 24-Stunden Bereitschaft bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von ca. 8 Std. pro Tag. Sie können auch das Haus in Ihrer Freizeit in den Abendstunden verlassen. Die Versorgung beinhaltet die Haushaltsführung (z.B. Essenszubereitung, Einkäufe, tägl. anfallende Reinigungsarbeiten, Wäschepflege usw, sowie die Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen, nicht jedoch die Entgegennahmen von mündlichen oder medizinischen Anweisungen durch die entsprechende Behörde oder einen Arzt. Die Betreuungsperson teilt sich die Arbeit nach den jeweiligen Erfordernissen und Bedürfnissen selbstständig und eigenverantwortlich ein. Der Auftraggeber trägt die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Aufwendungen für die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Betreuungspersonen wechseln sich im Rhythmus von circa ein bis drei Monaten ab.
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