12.12.2011 - Höhere Leistungen der Pflegeversicherung ab 2012!
Bereits im Jahr 2008 wurde eine Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland vom Gesetzgeber beschlossen. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden zum 01.01.2012 erhöht. Somit stehen den Pflegebedürftigen ab Januar 2012 höhere Leistungen zur Verfügung.
Hier die wichtigsten Änderungen:
Das Pflegegeld!
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die im häuslichen Bereich gepflegt werden und die häusliche Pflege entsprechend der notwendigen Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung selbst sicherstellen.
Die Leistungen ab dem 01.01.2012:
Pflegestufe 1: 235,00 Euro (bisher 225,00 Euro)
Pflegestufe 2: 440,00 Euro (bisher 430,00 Euro)
Pflegestufe 3: 700,00 Euro (bisher 685,00 Euro)
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus bezahlt. Insofern erhalten die Pflegebedürftigen das erhöhte Pflegegeld für Januar 2012 bereits Ende Dezember 2011.
Pflegesachleistungen bei ambulanter Pflege!
Die Pflegekassen müssen die Pflegeleistungen grundsätzlich als Sachleistung zur Verfügung stellen. Das bedeutet, dass die Pflegeleistungen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch Pflegekräfte erbracht werden, die mittelbar oder unmittelbar in einem Vertragsverhältnis zur Pflegekasse stehen. Die entsprechend der Pflegestufe möglichen Leistungsbeträge rechnet der Leistungserbringer dann direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab.
Die Leistungsbeiträge ab dem 01.01.2012:
Pflegestufe 1: 450,00 Euro (bisher 440,00 Euro)
Pflegestufe 2: 1.100,00 Euro (bisher 1.040,00 Euro)
Pflegestufe 3: 1.550,00 Euro (bisher 1.510,00 Euro).
Für Pflegebedürftige, die in die Pflegestufe 3 - Härtefälle eingestuft sind, beträgt der monatliche Leistungsanspruch unverändert 1.918,00 Euro.
Vollstationäre Pflegeleistungen
Ab dem 01.01.2012 erhöht sich lediglich der Leistungsbetrag für Pflegebedürftige der Pflegestufe 3.
Der Leistungsbetrag wird von bisher monatlich 1.510,00 Euro auf 1.550,00 Euro erhöht.
In den weiteren Pflegestufen ergibt sich keine Änderung. Hier bleiben die Leistungsbeträge in der Pflegestufe 1 monatlich 1.023,00 Euro und in der Pflegestufe 2 monatlich 1.279,00 Euro.
In der Pflegestufe 3 - Härtefälle wird der monatliche Leistungsbetrag ab 01.01.2012 von 1.825,00 Euro auf 1.918,00 Euro angehoben.
Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege!
Kurzzeitpflege wird gewährt, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt ist und sich der Pflegebedürftige in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung befindet.
Die Verhinderungspflege kann sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich geleistet werden, wenn die Pflegeperson bzw. die Pflegepersonen vorübergehend an der Pflege gehindert sind.
Bei beiden Leistungen besteht ein Anspruch auf maximal 28 Kalendertage pro Kalenderjahr. Der maximale jährliche Leistungsbetrag beträgt im Jahr 2012 1.550,00 Euro (bisher 1.510,00 Euro). Der Leistungsbetrag von 1.550,00 Euro kann sowohl für die Kurzzeitpflege als auch für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden und steht allen Pflegebedürftigen, für die eine Pflegestufe vergeben ist in gleicher Höhe zu.
Tages- und Nachtpflege!
Die Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) ergänzt die häusliche Pflege und kann mit den Pflegeleistungen, welche im häuslichen Bereich beansprucht werden können, kombiniert werden.
Die Leistungsbeiträge ab dem 01.01.2012:
Pflegestufe 1: 450,00 Euro (bisher 440,00 Euro)
Pflegestufe 2: 1.100,00 Euro (bisher 1.040,00 Euro)
Pflegestufe 3: 1.550,00 Euro (bisher 1.510,00 Euro).
